Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der SMB Solartechnik GmbH, Bergheimer Str. 10, 88677 Markdorf (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden über die Planung, Lieferung und/oder Installation von Photovoltaikanlagen, Solarmodulen, Speichersystemen, Wallboxen und damit verbundenen Leistungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters einschließlich etwaiger Anlagen.
(2) Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist im Zweifel ein schriftlicher Vertrag oder die Bestätigung des Anbieters in Textform maßgeblich.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt – insbesondere durch digitale Annahme bzw. elektronische Unterschrift des über die eingesetzte Angebotssoftware übermittelten Angebots – und der Anbieter die Annahme bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt. Eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform bleibt davon unberührt.
(3) Bei Angeboten, die über eine digitale Angebots- bzw. Vertriebsplattform übermittelt werden, werden diese AGB durch den im Angebot enthaltenen Hinweis und die Möglichkeit der Kenntnisnahme einbezogen. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, von diesen AGB Kenntnis genommen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der wesentlichen Komponenten kann der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG zur Anwendung kommen; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Leistung geltende steuerliche Rechtslage.
(2) Soweit im Angebot keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen ist, gilt folgender Zahlungsplan: Mit Auftragserteilung wird zur Deckung der Materialbeschaffung und der Auftragsvorbereitung eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig und in Rechnung gestellt. Die verbleibende Vergütung wird nach Leistungsfortschritt durch Abschlagsrechnungen, spätestens jedoch nach Abnahme durch Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung und Leistungserbringung
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden; im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Termine.
(2) Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende, unvorhersehbare Umstände (z. B. Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen) verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
§ 6 Abnahme und Gefahrübergang
(1) Bei Werkleistungen (Errichtung von Photovoltaikanlagen) ist der Kunde nach Fertigstellung und entsprechender Mitteilung des Anbieters zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Beide Parteien können eine förmliche Abnahme mittels gemeinsamen Protokolls verlangen.
(2) Hat der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, so gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn der Anbieter den Kunden zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(3) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage bestimmungsgemäß in Betrieb nimmt (z. B. durch dauerhafte Netzeinspeisung oder Eigenverbrauch), ohne wesentliche Mängel zu rügen.
(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über und beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
§ 7 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Verträgen über die Errichtung von Photovoltaikanlagen (Bauwerksleistungen) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(3) Bei reinen Kaufverträgen über neue Komponenten ohne Montage durch den Anbieter beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate ab Ablieferung. Gegenüber Verbrauchern wird diese Frist nicht verkürzt.
(4) Bei Werkleistungen ist der Anbieter im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder neu herzustellen (§ 635 BGB). Bei Kaufverträgen steht das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung dem Kunden zu (§ 439 BGB).
(5) Garantien der Hersteller (Produktgarantien) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen unabhängig neben den gesetzlichen Mängelrechten.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Anbieters. Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(3) Werden gelieferte Komponenten durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes (§§ 946 ff. BGB), erlischt der Eigentumsvorbehalt insoweit; die Zahlungsansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten des Widerrufsrechts, den Beginn und Lauf der Frist sowie die Rechtsfolgen informiert die dem Vertrag als Anlage beigefügte Widerrufsbelehrung; ein Muster-Widerrufsformular ist beigefügt.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(3) Wünscht der Verbraucher, dass die Dienst- oder Werkleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. In diesem Fall schuldet er bei wirksamem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10a Digitaler Inhalt: PV-Übersichtsplan-Generator
(1) Die Freischaltung des PV-Übersichtsplan-Generators ist ein digitaler Inhalt, der nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt wird. Eine Freischaltung berechtigt zum Export genau eines Übersichtsschaltplans ohne Wasserzeichen. Derselbe unveränderte Plan kann erneut exportiert werden; für einen geänderten oder weiteren Plan ist eine neue Freischaltung erforderlich.
(2) Der Plan ist vor der Einreichung durch einen im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb zu prüfen, zu unterschreiben und einzureichen. Für die Genehmigung durch den Netzbetreiber wird keine Gewähr übernommen.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher vor der Zahlung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
§ 11 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
Stand: März 2026 | SMB Solartechnik GmbH